Wasser- und Energieverbrauch jetzt auch online erfassen!
In unserem Kundenportal können Sie Ihre Verträge einsehen, Zählerstände melden, Rechnungen kontrollieren und ihre Abschläge nachvollziehen. Und das alles für Trinkwasser, Strom und Gas.
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Stadtwerke informieren: Umsatzsteueränderung bei Wärme und Gas zum 1. April
22. März 2024
Zum 31. März 2024 endet die von der Bundesregierung beschlossene temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Lieferung von Erdgas und Wärme. Ab 01. April 2024 beträgt diese wieder 19 Prozent.
Die Stadtwerke Pfaffenhofen werden diese umsatzsteuerliche Änderung gesetzeskonform für alle Abrechnungen umsetzen. Das heißt Kundinnen und Kunden zahlen bis zum 31. März sieben Prozent Umsatzsteuer auf ihren Verbrauch und ab dem 1. April 19 Prozent. Die Stadtwerke bitten ihre Kundinnen und Kunden daher zum Stichtag 31. März die aktuellen Zählerstände abzulesen und diese bis 15. April bequem online über stadtwerke-pfaffenhofen.de/kundenportal oder über die Stadtwerke-App SWP2Go zu übermitteln. Auch das Kundencenter nimmt zu den Öffnungszeiten gerne Zählerstände telefonisch oder persönlich in der Münchner Straße entgegen.
Eine Anpassung des Abschlags ist nicht notwendig. Bei den errechneten Abschlagszahlungen für das Jahr 2024 wurde die Änderung des Umsatzsteuersatzes bereits berücksichtigt.
Sollten bis zum o.g. Termin keine Zwischenstände der betroffenen Zähler bei den Stadtwerken eintreffen, wird der Verbrauch abgegrenzt.