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24 Stunden Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 tritt in Deutschland eine wichtige Neuregelung in Kraft: der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt damit eine EU-Richtlinie um, die den Wechsel des Stromanbieters schneller und effizienter gestalten soll. Aber was bedeutet das konkret? Die Stadtwerke Pfaffenhofen informieren.
Was ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel beschreibt die Möglichkeit, den Stromanbieter binnen eines Werktags zu wechseln. Das bedeutet, dass die Versorgung durch den neuen Anbieter bereits innerhalb von 24 Stunden nach Anmeldung beginnen kann. Die neue Regelung ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944 und wurde durch die Bundesnetzagentur beschlossen.
Ziel ist es, den Prozess für Verbraucher flexibler zu gestalten und den Wechsel von Lieferant zu Lieferant zu erleichtern. Allerdings sind damit auch neue Fristen und Bedingungen verbunden.
Was müssen Stromkunden beachten?
Die wichtigste Neuerung: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Verbraucher müssen ihre An- oder Abmeldung mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Wechseltermin beim alten oder neuen Stromanbieter vornehmen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kommt es automatisch zu einer Stromversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Dieser Grundversorgungstarif ist jedoch meist teurer als andere Angebote.
Beispiel für einen Umzug:
- Ein Mieter zieht am 1. Juli 2025 in eine neue Wohnung ein.
- Meldet er sich erst am 2. Juli 2025 bei einem neuen Stromanbieter an, wird zunächst der Grundversorger aktiv.
- Der neue Anbieter kann erst ab dem 17. Juli 2025 Strom liefern, da beim Grundversorger eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt.
- Der Zeitraum vom 1. bis 16. Juli 2025 wird dem Kunden zum Grundversorgungstarif in Rechnung gestellt.
Wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich ebenfalls spätestens zwei Werktage vor dem Auszug abmelden. Erfolgt die Abmeldung zu spät, bleibt der Vertrag bis zum neuen Abmeldedatum bestehen, und es können zusätzliche Kosten entstehen. Meldet also der neue Mieter nicht rechtzeitig seinem Stromlieferanten, dass er unter dieser Zählernummer eine Belieferung wünscht und der Vormieter hat nicht frühzeitig gekündigt, zahlt der Vormieter den Strombezug des neuen Mieters mit.
Was ist mit Gas?
Für Gaskunden ändert sich nichts. Der Lieferantenwechsel bleibt bei Gas weiterhin an längere Fristen gebunden, und ein 24-Stunden-Wechsel ist hier nicht vorgesehen.
Fazit
Die Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels bringt viele Vorteile, wie eine flexiblere und schnellere Versorgung durch den Wunsch-Stromanbieter. Allerdings müssen Verbraucher die neuen Fristen und Regelungen beachten, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen von Stromversorgungsverträgen bleiben davon unberührt.
Häufig gestellte Fragen
Ab dem 6. Juni 2025 tritt der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel in Kraft. Ziel der Umstellung ist dabei, den Wechsel des Stromanbieters schneller und effizienter zu gestalten. Die Stadtwerke Pfaffenhofen beantworten die häufigsten Fragen.
Was ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel beschreibt die Möglichkeit, den Stromanbieter binnen eines vollen Werktags zu wechseln. Möchte der Kunde einen günstigeren Tarif oder auch auf Energie aus Erneuerbaren Energien – beispielsweise Ökostrom der Stadtwerke – wechseln, kann er das künftig noch schneller und flexibler tun.
Dank des 24h-Lieferantenwechsels kann die Versorgung durch den neuen Anbieter bereits innerhalb von 24 Stunden nach Anmeldung beginnen.
Beispiel: Der Kunde meldet am Donnerstag, den 3. April, dass er den Tarif wechseln möchte. Am selben Tag geht die Meldung an den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber prüft am Freitag, den 4. April, die Anmeldung und der Stromlieferant bekommt dann die Rückmeldung, den Kunden ab 5. April beliefern zu können. Am 5. April erhält der Kunde den Strom vom neuen Lieferanten.
Wenn die Anmeldung erst am 4. April um 00:01 Uhr verschickt wird, kann der 5. April nicht mehr eingehalten werden, um den Kunden zu beliefern. Der Kunde kommt automatisch in die Grundversorgung, auch wenn theoretisch am 5.April 00:01Uhr die Frist von 24 Stunden verstrichen wären. Der 5. April ist allerdings kein Werktag und zählt somit nicht in die Berechnung.
Ab wann gilt die Neuregelung?
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel gilt ab 6. Juni 2025.
Gibt es Voraussetzungen für den 24h-Wechsel?
Ja. Dem Verbraucher muss die Zählernummer vorliegen. Diese steht auf dem Stromzähler neben dem aufgedruckten Barcode am oberen oder unteren Ende des Zählergeräts oder auf der letzten Stromabrechnung. Mieter erhalten ihre Zählernummer von Ihrem Vermieter.
Zudem müssen Verbraucher bestehende Kündigungsfristen beachten. Ein werktäglicher Wechsel ist zwar technisch möglich, aber vertragliche Bindungen bleiben dennoch bestehen.
Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Was bedeutet das?
Verbraucher müssen ihre An- oder Abmeldung mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Wechseltermin beim alten oder neuen Stromanbieter vornehmen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kommt es automatisch zu einer Stromversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Dieser Grundversorgungstarif ist meist teurer als andere Angebote.
Wer aus einer Wohnung auszieht, für den gilt wie bisher: Vier Wochen vor dem Auszug muss der Wechsel bei den Stadtwerken Pfaffenhofen gemeldet werden (siehe Allgemeine Lieferbedingungen auf der Webseite der Stadtwerke).
Wie funktioniert der 24-Stunden-Wechsel genau?
- Tarif auswählen: Regionalität, Umweltfreundlichkeit oder persönliche Beratung – Bei Stromanbietern gibt es große Unterschiede. Bei der Auswahl spielen die Kosten, aber auch Vertragslaufzeiten oder Preisgarantien eine Rolle.
- Vertrag abschließen: Online oder persönlich im Kundencenter – bei den Stadtwerken geht beides.
- Bisherigen Stromvertrag kündigen: Verbraucher sollten frühzeitig und rechtzeitig den bestehenden Vertrag kündigen. Hierbei gelten mögliche Laufzeiten und Kündigungsfristen. Gerne übernehmen auch die Stadtwerke Pfaffenhofen die Kündigung. Allerdings erhöht sich dabei die Wechselzeit um einen weiteren Werktag. Also: Ein Werktag für die Bearbeitung der Kündigung und ein Werktag für den Netzbetreiber, den Wechsel durchzuführen.
- Wechsel bestätigen lassen: Der neue Energieversorger meldet sich zeitnah und teilt dem Kunden mit, wann er Strom liefert. Samstags kann der Wechsel erst zum darauffolgenden Montag bzw. Dienstag erfolgen.
Wichtig: Sobald man weiß, dass man aus der Wohnung auszieht, sollte man sich auch um die Stromversorgung kümmern. So fällt man nicht ungewollt in einen möglicherweise höheren Grundversorger-Tarif.
Kann der Wechsel auch am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden?
Der 24-Stunden-Wechsel ist nur an Werktagen möglich. An Wochenenden oder Feiertagen wird der Wechselantrag nicht bearbeitet und die Stromlieferung durch den neuen Stromanbieter erfolgt erst am Montag bzw. Dienstag.
Gibt es Risiken, dass ich vorübergehend keinen Strom oder Gas habe?
Nein, die Versorgung ist während des gesamten Wechselprozesses garantiert. Sollte man die zwei-Tages-Frist verpassen, springt der örtliche Grundversorger ein.
Was passiert, wenn ich vergesse, meinem Lieferanten den Auszug rechtzeitig mitzuteilen?
Vergisst ein Verbraucher, sich rechtzeitig vor seinem Umzug beim Stromanbieter abzumelden und es meldet sich auch kein Nachmieter auf den Zähler an, kann folgendes passieren:
- Man bleibt zahlungspflichtig
Solange der eigene Name im Vertrag steht, ist man weiterhin für die Stromkosten verantwortlich – auch wenn man nicht mehr dort wohnt. Der aktuelle Anbieter stellt weiterhin Rechnungen. - Weiterlaufender Vertrag oder Grundversorgung
Der Vertrag läuft weiter, bis er gekündigt wird. Ohne neuen Anbieter fällt der Zähler in die Grundversorgung. - Nachträgliche Abmeldung & Nachzahlungen
Eine Abmeldung nach Auszug ist selbstverständlich möglich. Allerdings ist man bis zum Tag der Abmeldung für den Verbrauch verantwortlich – wie bei einem Telefonvertrag.
Wichtig: Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet, riskiert Mahnungen und möglicherweise auch ein Inkassoverfahren.