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Abkochgebot von Trinkwasser
Häufige Fragen zum aktuellen Abkochgebot
im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
trotz aller Bemühungen und Vorkehrungen, die Qualität Ihres Trinkwassers sicherzustellen, kann es einmal zu einem Störfall kommen, der zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich macht. In vielen Fällen ist das Abkochgebot eine einfache und effektive Maßnahme, um die versorgte Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Für die korrekte Umsetzung des Abkochgebotes gibt es jedoch einige Hinweise zu beachten.
Zubereitung von Essen und Getränken im privaten Bereich
Wie lange muss das Wasser kochen?
Das Wasser muss einmal sprudelnd aufkochen, danach sollte es mindestens über einen Zeitraum von 10 min. abkühlen (nicht im Kühlschrank).
Kann ich das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?
Ja. Das abgekühlte Wasser kann in einem sauberen, geschlossenen Behälter ca. 24 h aufbewahrt werden.
Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z. B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel anschließend nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt werden.
Können Getränke-, Kaffeeautomaten bzw. Kaffeemaschinen oder Trinkwasser-Sprudler mit diesem Wasser betrieben werden?
Auch wenn viele Kaffeemaschinen bzw. Kaffeevollautomaten eine Brühtemperatur um die 85 °C erreichen, kann eine Abtötung sämtlicher Keime nicht zuverlässig gesichert werden. Aus diesem Grund sollten Kaffeemaschinen für die Dauer des Abkochgebotes nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.
Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?
Da auch während des Gefriervorgangs eine Abtötung sämtlicher Keime nicht gesichert werden kann, sind während der Dauer des Abkochgebotes Eiswürfel nur aus abgekochtem oder abgepacktem Wasser herzustellen.
Zubereitung von Essen und Getränken in Gastronomie, Lebensmittelbetrieben und Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung
Kann das Wasser zur Reinigung von Betriebsräumen, Arbeitsgeräten/ Maschinen benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von Betriebsräumen, Arbeitsgeräten/ Maschinen uneingeschränkt nur unter der Voraussetzung benutzt werden, wenn im Anschluss eine hinreichende Desinfektion möglich ist. Hierzu müssen Desinfektionsmittel mit ausreichendem Wirkspektrum verwendet werden, die zudem kein Nachspülen mit Wasser erforderlich machen.
Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.
Kann das Wasser zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern benutzt werden?
Wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, muss während der Dauer des Abkochgebotes das Wasser für die genannten Zwecke nur in abgekochtem Zustand oder unter Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden. Inwiefern kann dieses Wasser als Zutat bei der Lebensmittelherstellung genutzt werden? Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Verwendung im Haushalt
Was ist für die Spülmaschine zu beachten?
Für die Zeit des Abkochgebotes sollte die Spülmaschine möglichst nur mit Temperaturen ≥ 60 °C betrieben werden. Bitte verwenden Sie in dieser Zeit kein Kurzprogramm. Da meist Wasserreste in der Spülmaschine verbleiben, könnte dies sonst u. U. zu einer Keimvermehrung im Gerät führen.
Kann die Waschmaschine benutzt werden?
Eine Gesundheitsgefährdung durch das Waschen von Wäsche mit dem verunreinigten Wasser ist in den meisten Fällen unwahrscheinlich. Für die Zeit des Abkochgebotes sollte jedoch auch die Waschmaschine möglichst nur mit Temperaturen ≥ 60°C betrieben werden. Bitte verwenden Sie in dieser Zeit kein Kurzprogramm. Da Wasserreste in der Waschmaschine verbleiben, könnte dies sonst u. U. zu einer Keimvermehrung im Gerät führen.
Körperpflege
Was ist bei der Körperpflege – z. B. Duschen oder Zähneputzen zu beachten?
Wenn nicht anders vorgegeben, kann das Leitungswasser ohne Bedenken für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) benutzt werden. Ein Verschlucken des Wassers oder der Kontakt mit offenen Wunden sollte allerdings vermieden werden. Dabei sind die Wunden mit wasserundurchlässigen Pflastern abzudecken. Während der Dauer des Abkochgebotes ist zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.
Schwangere und Kinder
Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Auch Kinder können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und verwenden. Dies trifft auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung zu.
Was müssen Schwangere beachten?
Für Schwangere gelten keine gesonderten Empfehlungen.
Medizinische Anwendungen
Können wasserführende Untersuchungs- und Behandlungseinheiten (z. B. Dentaleinheiten) verwendet werden und kann das Wasser für die Aufbereitung von Medizinprodukten verwendet werden?
Die Voraussetzungen, unter denen wasserführende Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen während der Dauer des Abkochgebotes sicher zu betreiben sind, sind mit dem Gerätehersteller zu klären. Gleiches gilt für die Aufbereitung von Medizinprodukten. In Kliniken und vergleichbaren Einrichtungen ist zusätzlich die zuständige Abteilung für Krankenhaushygiene hinzuzuziehen. Dies gilt auch bezüglich eventuell erforderlicher Desinfektionsmaßnahmen.
Tiere und Haustiere
Können Tiere (auch Haustiere) das verunreinigte bzw. das gechlorte Leitungswasser bedenkenlos und unabgekocht trinken?
Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken, da sie in der Regel über ein robustes Immunsystem verfügen. Zudem trinken Tiere auch in der freien Natur Wasser, das keine Trinkwasserqualität aufweist (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Quelle:
Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm / Gesundheitsamt
Stand: 13. Januar 2025