Unsere Tochterfirmen Stromversorgung Pfaffenhofen und Gasversorgung Pfaffenhofen versorgen die Pfaffenhofener Bürger mit Strom bzw. Gas.
Hier geht es zur Spartenauskunft zu:Stromversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm
Gasversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm
Wir versorgen Pfaffenhofens Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Wasser, Abwasserentsorgung, Fernwärme und Telekommunikation.
Unser Ziel ist, eine zuverlässige und sichere Versorgung zu gewährleisten. Die dafür benötigte Infrastruktur liegt meist im Erdreich und kann durch Tiefbau- und Erdarbeiten beeinträchtigt oder beschädigt werden.
Unsere Tochterfirmen Stromversorgung Pfaffenhofen und Gasversorgung Pfaffenhofen versorgen die Pfaffenhofener Bürger mit Strom bzw. Gas.
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Schäden an unserer Infrastruktur können nicht nur zu Versorgungsausfällen führen, sondern auch Personen in unmittelbarer Nähe in Gefahr bringen. Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn mit der Baggerschaufel bei Erdarbeiten eine Fernwärmeleitung getroffen wird.
Planen Sie Grab-, Bagger-, Erd- oder Tiefbauarbeiten in der Nähe unserer Versorgungsanlagen? Möchten Sie umfangreiche Landschaftsgestaltungen auf Ihrem Grundstück vornehmen und wissen nicht genau, wo ihre Hausanschlussleitungen liegen?
Wir unterstützen daher alle am Bau beteiligten Unternehmer und Personen (z. B. Planungsbüros, Bauunternehmer*innen, Landschaftsgärtner*innen, Zeltbauer*innen und Privatpersonen) bei Ihrer Arbeit in der Nähe unserer Infrastruktur.
Grundsätzlich ist im öffentlichen Bereich immer mit Versorgungsleitungen zu rechnen.
Liegt der angefragte Bereich innerhalb des Versorgungsgebiets der Stadtwerke Pfaffenhofen, erhalten Sie eine Netzauskunft zur vorliegenden Infrastruktur in Form von Kartenausschnitten oder ggf. Aufmaßskizzen.
Zusätzlich sind zum Schutz der Versorgungsleitungen entsprechende Informationen beigefügt. Bei Bedarf ist eine Einweisung durch uns vor Ort notwendig.
Grundsätzlich sind immer alle Sparten der SWP für eine Auskunft anzufragen.
Denken Sie bitte daran, Ihre Planauskunft rechtzeitig – spätestens 5 Werktage vor Baubeginn – zu stellen.