Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)
Seit 2023 müssen Personen in einem Mietverhältnis nur noch die Hälfte der CO₂-Kosten für Heizung und Warmwasser zahlen.
Dieses Gesetz richtet sich an vermietende Personen und gewerbliche Wärmelieferungen, welche Brennstoffe zum Heizen nutzen. Die CO₂-Kosten richten sich nach festen Emissionsfaktoren. Das CO₂KostAufG gilt für Brennstoff- und Wärmelieferungen, die CO₂-Kosten nach dem BEHG Das Brennstoffemissionshandelsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, um die mit dem Klimaschutzplans 2050 von der Bundesregierung festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen. und dem ETS Das Emissionshandelssystem ist ein Emissionsrechtehandel mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen innerhalb der Europäischen Union zu senken. haben (§ 2 CO₂KostAufG).
Das Gesetz gilt für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 1.1.2023 beginnen. Abrechnungszeiträume sind die Zeiten, für die der Vermieter die Heizkosten an die Mietperson weitergibt. Die CO₂-Kosten werden ab 2023 halbiert. Das CO₂KostAufG findet nur Anwendung für Gebäude, die vor dem 1.1.2023 angeschlossen wurden bzw. auf Anlagen, die vor dem 1.1.2023 in Betrieb gegangen sind.
Wie erfolgt die Kostenaufteilung?
In Wohngebäuden
Die CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser werden in Wohngebäuden nach dem Energiestandard aufgeteilt. Je schlechter das Gebäude ist, desto mehr zahlt der Vermieter. Es gibt 10 Stufen von 95 % bis 0 % Vermieteranteil.
Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr |
Anteil Mieter |
Anteil Vermieter |
< 12 kg CO2/m²/a |
100 % |
0 % |
12 bis < 17 kg CO2/m²/a |
90 % |
10 % |
17 bis < 22 kg CO2/m²/a |
80 % |
20 % |
22 bis < 27 kg CO2/m²/a |
70 % |
30 % |
27 bis < 32 kg CO2/m²/a |
60 % |
40 % |
32 bis < 37 kg CO2/m²/a |
50 % |
50 % |
37 bis < 42 kg CO2/m²/a |
40 % |
60 % |
42 bis < 47 kg CO2/m²/a |
30 % |
70 % |
47 bis < 52 kg CO2/m²/a |
20 % |
80 % |
> = 52 kg CO2/m²/a |
5 % |
95 % |
Besonderheit: Reduzierung des Vermieteranteils
Der Vermieter zahlt weniger CO2-Kosten, wenn er das Gebäude nicht sanieren darf. Das kann zum Beispiel wegen Fernwärme, Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung sein. Das Gesetz nennt einige Beispiele, aber es gibt noch mehr.
In Nichtwohngebäuden
In Nichtwohngebäuden wird ab 2023 eine hälftige Verteilung geregelt, im Jahr 2025 soll auch hier ein Stufenmodell erarbeitet und eingeführt werden.
Welche Pflichten ergeben sich für vermietende Personen aus dem Gesetz?
Vermietende Personen sind verpflichtet, den auf die Mietperson entfallenden CO₂-Kostenanteil sowie die Berechnungsgrundlage auszuweisen – das gilt für den Fall, dass der Vermieter den Erdgas- oder Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen hat.
Was kann eine Mietperson machen, welche selbst einen Gas- oder Wärmeliefervertrag abgeschlossen hat?
Die Mietperson kann vom der vermietenden Person einen Teil der CO₂-Kosten zurückfordern, wenn er selbst Erdgas oder Wärme kauft. Er muss das innerhalb eines Jahres nach der Rechnung tun.
Welche Pflichten ergeben sich für die Stadtwerke Pfaffenhofen als Lieferant?
Damit eine Aufteilung der CO₂-Kosten im Mietverhältnis vorgenommen werden kann, werden Brennstoff- und Wärmelieferanten verpflichtet, bestimmte, für die Berechnung relevante Informationen auszuweisen. Hierzu zählt vor allem der Preisbestandteil der CO₂-Kosten. Alle notwendigen Informationen werden zukünftig auf den Gas- und Fernwärmerechnungen ausgewiesen.